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Liebe Urlauber,
herzlich willkommen zurück auf der Insel Rügen.
Wir freuen wir uns, dass wir Sie endlich wieder auf der Insel Rügen willkommen heißen dürfen.
Bitte beachten Sie: Das Land Mecklenburg-Vorpommern erlaubt nur dann eine Beherbergung, wenn eine der drei folgenden Bedingungen erfüllt ist.
Wenn Sie bei Einreise einen negativen Test vorweisen können (d.h. Sie weisen einen nicht älter als 24 Stunden negativen PoC-Antigenschnelltest-Nachweis oder einen nicht älter als 48 Stunden alten PCR-Test-Nachweis vor.) Führen Sie dazu den Test nach Möglichkeit in Ihrem Heimatort durch. So können Sie Ihren Urlaub bereits ab Anreise sorgenfrei genießen, ohne die Gefahr bei einem positiven Testergebnis vor Ort, wieder abreisen zu müssen. (**Infos zu Testzentren im Landkreis Vorpommern-Rügen s.u.)Wichtig ist auch: Urlauber in Ferienwohnungen und Ferienhäusern ohne Gemeinschaftseinrichtungen müssen sich lediglich einmal bei der Anreise testen lassen.
Sie seit mind. 14 Tagen vollständig geimpft sind. (Bitte Nachweis über Impfpass oder Impfbescheinigung.) Sie bereits genesen sind (Bitte Bestätigung des Gesundheitsamtes oder Arztes oder positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist).Kinder unter 6 Jahren sind von den Testerfordernissen ausgenommen (sofern keine coronatypischen Symptome vorliegen)
Weitere Infos z.B. zum Besuch im Restaurant ...
Für den Besuch der meisten Freizeit- und Gastronomieeinrichtungen im Innenbereich benötigen Sie einen aktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Testnachweis (PoC-Antigenschnelltest oder PCR-Test).
Im Landkreis Vorpommern-Rügen gibt es aktuell über 95 Testzentren. Eine Übersicht zeigt Ihnen, wo Sie aktuell ein Testangebot wahrnehmen können: www.mv-corona.de/testzentrum

Liebe Urlauber,
herzlich willkommen zurück auf der Insel Rügen.
Wir freuen wir uns, dass wir Sie endlich wieder auf der Insel Rügen willkommen heißen dürfen.
Bitte beachten Sie: Das Land Mecklenburg-Vorpommern erlaubt nur dann eine Beherbergung, wenn eine der drei folgenden Bedingungen erfüllt ist.
Wenn Sie bei Einreise einen negativen Test vorweisen können (d.h. Sie weisen einen nicht älter als 24 Stunden negativen PoC-Antigenschnelltest-Nachweis oder einen nicht älter als 48 Stunden alten PCR-Test-Nachweis vor.) Führen Sie dazu den Test nach Möglichkeit in Ihrem Heimatort durch. So können Sie Ihren Urlaub bereits ab Anreise sorgenfrei genießen, ohne die Gefahr bei einem positiven Testergebnis vor Ort, wieder abreisen zu müssen. (**Infos zu Testzentren im Landkreis Vorpommern-Rügen s.u.)Wichtig ist auch: Urlauber in Ferienwohnungen und Ferienhäusern ohne Gemeinschaftseinrichtungen müssen sich lediglich einmal bei der Anreise testen lassen.
Sie seit mind. 14 Tagen vollständig geimpft sind. (Bitte Nachweis über Impfpass oder Impfbescheinigung.) Sie bereits genesen sind (Bitte Bestätigung des Gesundheitsamtes oder Arztes oder positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist).Kinder unter 6 Jahren sind von den Testerfordernissen ausgenommen (sofern keine coronatypischen Symptome vorliegen)
Weitere Infos z.B. zum Besuch im Restaurant ...
Für den Besuch der meisten Freizeit- und Gastronomieeinrichtungen im Innenbereich benötigen Sie einen aktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Testnachweis (PoC-Antigenschnelltest oder PCR-Test).
Im Landkreis Vorpommern-Rügen gibt es aktuell über 95 Testzentren. Eine Übersicht zeigt Ihnen, wo Sie aktuell ein Testangebot wahrnehmen können: www.mv-corona.de/testzentrum
